Rechtnews Header Rechtsanwälte Herzog Rosenheim

Haar- und Barterlass der Bundeswehr

Haar- und Barterlass der Bundeswehr ist rechtmäßig BVerwG 1 WRB 2.12  – Beschluss vom 17. Dezember 2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17.12.2013 entschieden, dass der sogenannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist. Der Antragsteller leistete ab Januar 2009 als Wehrpflichtiger Grundwehrdienst in einem Ausbildungsregiment. Er trug…