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NPD-Versammlung in Trier am Holocaust-Gedenktag 2012 zu Unrecht untersagt

BVerwG 6 C 1.13 – Urteil vom 26. Februar 2014 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.02.2014entschieden, dass die Stadt Trier zu Unrecht angeordnet hat, eine für den 27. Januar 2012 angemeldete Versammlung der NPD dürfe nicht an diesem Tag stattfinden. Die angemeldete Versammlung sollte unter dem Motto stehen „Von der Finanz- zur Eurokrise – zurück zur…