VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Höchstaltersgrenzen Polizeivollzugsdienst

Die Höchstgrenze von 36 Jahren für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist voraussichtlich unzulässig Beschluss VG Freiburg 27.04.2015 (3 K 862/15) Die in der Polizei-Laufbahn-Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg enthaltene Höchstaltersgrenze von 36 Jahren für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist voraussichtlich nicht mit Verfassungsrecht, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und Europarecht vereinbar. Dies entschied das…