WettbewerbsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

BGH: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch das Recht am eigenen Wort; niemand muss sich sinnentstellend zitieren lassen

BGH zur Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung Die Klägerin, Buchautorin, Journalistin und ehemalige Sprecherin der „Tagesschau“, präsentierte am 6. September 2007 auf einer Pressekonferenz das von ihr verfasste Buch „Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen“. Gegenüber den anwesenden Journalisten äußerte sie sich wie folgt: „Wir…