VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Neuwagen mit Delle/Kratzer nicht zumutbar

Neuwagen mit geringfügigem Lackschaden muss nicht angenommen werden Bundesgerichtshof entscheidet zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem geringfügigen Lackschaden Der Bundesgerichtshof hat sich am 26.10.2016 in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Käufer, dem der gekaufte Neuwagen mit einem (geringfügigen) Lackkratzer angeliefert wurde, das Fahrzeug „zurückweisen“ darf. Das Urteil stärkt die…