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Waffenbörse Nürnberg

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 11. April 2013 in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einer Beschwerde teilweise stattgegeben, mit der die Veranstalterin der „Internationalen Waffenbörse Nürnberg“ sich gegen eine hierzu von der Stadt erlassene Auflage gewendet hat. Die vom 12. bis 14. April 2013 in Nürnberg stattfindende „Internationale Waffenbörse“ war von der…