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Kein Widerruf des Erwerbs von "Lehman-Zertifikaten" im Fernabsatz möglich

Kein Widerruf des Erwerbs von „Lehman-Zertifikaten“ im Fernabsatz möglich Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat in zwei Fällen entschieden, dass Anleger, die insbesondere „Lehman-Zertifikate“ per Telefon oder E-Mail erworben haben, ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen können. In beiden Fällen erwarben…