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Abschiebung Asylbewerber nach Italien – Mängel im Asylverfahren

Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21. Februar 2014 Aktenzeichen: 10 A 10656/13.OVG Asylbewerber, für deren Asylverfahren Italien der zuständige Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, haben keinen Anspruch auf Durchführung eines Asylverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland. Weder das italienische Asylverfahren noch die Aufnahmebedingungen in…