Rechtnews Header Rechtsanwälte Herzog Rosenheim

Haftung eines Sharehosting-Dienstes für urheberrechtsverletzende Inhalte Dritter

Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung eines Sharehosting-Dienstes für urheberrechtsverletzende Inhalte vor Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung des Betreibers eines Sharehosting-Dienstes im Internet für von Dritten hochgeladene urheberrechtsverletzende Inhalte vorgelegt. Sachverhalt: Die Beklagte betreibt den Sharehosting-Dienst…