Unfallrecht Rechtsanwalt Rosenheim

Wer haftet bei einem Sturz auf einem Volksfest („Wiesnunfall“)

Wer haftet bei einen Sturz auf einem Volksfest? OLG Hamm: Volksfest („Kirmesbetrieb“) haftet bei Sturz über ungesicherte Versorgungsleitung Oberirdische Versorgungsleitungen für Kirmesbetriebe müssen mit möglichst geringem Stolper- und Sturzrisiko für Kirmesbesucher und Anlieger verlegt werden. Stürzt ein Besucher oder ein Anlieger über eine unzureichend gesicherte Versorgungsleitung, kann er den verantwortlichen Kirmesbetrieb aufgrund einer Verletzung einer…