WettbewerbsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Keine Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing

Routerpasswort des Herstellers muss nicht geändert werden Keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich am 24.11.2016 im Zusammenhang mit der Haftung für Urheberrechtsverletzungen mit den Anforderungen an die Sicherung eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion befasst. Sachverhalt Die Klägerin ist Inhaberin von Verwertungsrechten an dem Film „The…

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Bundesgerichtshof konkretisiert Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen

Bundesgerichtshof konkretisiert Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen Ein File-Hosting-Dienst ist zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet, die auf seinen Dienst verweisen, wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet. Das hat der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 15. August entschieden, dessen Entscheidungsgründe…