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Gericht erkennt zu hohen Kraftstoffverbrauch als Mangel an

Gericht erkennt zu hohen Kraftstoffverbrauch als Mangel an Rosenheim (ACE) 19. Februar 2013 – Liegt der Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens mehr als zehn Prozent über den Herstellangaben im Verbrauchsprospekt, kann der Autobesitzer wegen Sachmangel vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden (AZ: 28 U 94/12, 4 O 250/10). Nach Angaben des Rosenheimer ACE…