VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Polizei muss sich filmen lassen

Polizei muss sich filmen lassen: Identititätskontrolle eines filmenden Veranstaltungsteilnehmers nicht ohne Weiteres zulässig! Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut Fertigt die Polizei Filmaufnahmen von einer Versammlung an, ist sie nicht ohne Weiteres berechtigt, die Identität von Versammlungsteilnehmern festzustellen, die die Polizeikräfte ihrerseits filmen. Dies hat die 3. Kammer des…

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Identitätsfeststellung durch Polizei bei „Demonstrationsbeobachtern“

Polizei darf Personalien von „Demonstrationsbeobachter“ im Kreis der Teilnehmer einer aufgelösten Versammlung feststellen Beschluss VGH Baden-Württemberg v. 10.03.2015 – 1 S 1225/14 Wenn eine unfriedliche Versammlung rechtmäßig aufgelöst ist, darf die Polizei auch die Personalien von Personen im Kreis der Versammlungsteilnehmer feststellen, die sich – gekennzeichnet durch eine Weste mit Aufschrift – als „Demonstrationsbeobachter“ bezeichnen.…

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Sachliche Zuständigkeit Bundespolizei-quo vadis?

Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier zulässig Urteil Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2013, Aktenzeichen: 7 A 10816/12.OVG Die Bundespolizei durfte die Identität einer Person auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier wegen des Verdachts des Drogenhandels feststellen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Im Juni 2011 hielt sich der Kläger, ein Rentner,…