Aktuelles BGH-Urteil: Fall Schreiber muss neu verhandelt werden!
BGH: Fall Karlheinz Schreiber muss neu verhandelt werden!
Die Revision des Angeklagten war mit einer Verfahrensrüge erfolgreich. Das Landgericht hatte einen Beweisantrag zur steuerrechtlichen „Ansässigkeit“ des Angeklagten im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kanada zu Unrecht abgelehnt. Diese entscheidet, inwieweit die verschwiegenen Provisionseinkünfte des Angeklagten der deutschen Einkommensteuer unterfallen.
Die Revision der Staatsanwaltschaft hat mit der Sachrüge Erfolg. Die Feststellungen im Urteil genügen nicht den Anforderungen, die an
ein Einstellungsurteil zu stellen sind.