Tätowierung als Einstellungshindernis in den Polizeivollzugsdienst ?

Allein die Größe einer Tätowierung ist kein Einstellungshindernis für die Polizei in Nordrhein-Westfalen VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2017 Az.: 2 L 3279/17 Das Land Nordrhein-Westfalen darf einen Bewerber für den Polizeidienst nicht allein deswegen ablehnen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms eine großflächige Tätowierung hat. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf…