StrafRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Keine Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

Keine Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe Der BGH hat klargestellt, dass bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe bei besonderer Schwere der Schuld keine Sicherungsverwahrung mehr angeordnet werden darf. Das Landgericht Stade hat den Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen sowie einer Reihe weiterer Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Es hat…