StrafRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

„Drecksfotze“, „Schlampe“, „Dreckssau“… keine strafbare Beleidigung?

Sind öffentliche Äußerungen wie „Stück Scheisse“, „altes …s Drecksschwein“, „Geisteskrank“, „kranke Frau“, „Schlampe“, „Gehirn Amputiert“, „Drecks Fotze“, „Sondermüll“, „Alte perverse Dreckssau“ wirklich keine Beleidigungen? Wir hatten schon damals in unserem Blog über eine Entscheidung zu der Äußerung „Leck mich am Arsch!“ berichtet. Für Diskussionen und Aufsehen erregte nun wieder kürzlich ein Beschluss des Landgerichts Berlin in einem…

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„Leck mich am Arsch!“ ist keine strafbare Beleidigung!

Dauerbrenner berühmtes Zitat „Leck mich am Arsch!“ Auch wenn die Entscheidung, die wir zuerst im Jahr 2011 in diesem Blog veröffentlicht hatten, schon etwas älter ist, stellt sie für uns immer noch einen Dauerbrenner dar. Eine Beleidigung ist nach § 185 StGB setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch vorsätzliche Kundgabe…