VersicherungsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Versicherungsrecht: Bundesgerichtshof entscheidet zum Leistungskürzungsrecht bei Trunkenheitsfahrt

Bundesgerichtshof entscheidet zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit (Trunkenheitsfahrt) – Nach dem Urteil kann ein Leistungskürzungsrecht des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG* wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles ausscheiden, wenn der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig war.