Wann ist ein Reitpferd mangelhaft?

BGH entscheidet zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers und klärt was Sachmangel bei hochpreisigem Dressurpferdes ist Der Bundesgerichtshof hat sich am 18.10.2017 in einer Entscheidung mit Fragen der Sachmängelgewährleistung beim Kauf eines hochpreisigen Dressurpferdes sowie der Unternehmereigenschaft eines ein solches Pferd verkaufenden Reitlehrers und Pferdeausbilders befasst. Sachverhalt: Der Kläger kaufte Ende des Jahres 2010 aufgrund eines mündlich abgeschlossenen…

Rechtnews Header Rechtsanwälte Herzog Rosenheim

Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in Zahlung genommenen Gebrauchtwagens

Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in Zahlung genommenen Gebrauchtwagens Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur Haftung des Käufers getroffen, der beim Kauf eines Fahrzeugs von einem Händler einen Gebrauchtwagen als unfallfrei in Zahlung gibt. Der Beklagte erwarb im Mai 2003 einen gebrauchten Audi A 6. Im Dezember 2003 erlitt er…

MietRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Vorsicht bei Mietkürzungen! Bei falscher Einschätzung eines Mangels droht fristlose Kündigung – Bundesgerichtshof zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete

Vorsicht bei Mietkürzungen! Bei falscher Einschätzung eines Mangels droht fristlose Kündigung Bundesgerichtshof zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob dem Mieter auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands gekündigt werden kann, wenn er die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels nicht entrichtet. Die…

Autorecht Rechtsanwalt Rosenheim

„Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!“ – Arglistige Täuschung beim Autokauf

„Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!“ – Dieses Handlungsgebot gilt nicht nur für Autokäufer, sondern erst Recht auch für gewerbliche Autoverkäufer!

Besondere Vorsicht ist bei erkennbaren Nachlackierungen geboten!
Ein Kraftfahrzeughändler, der einen Gebrauchtwagen hereinnimmt, ist vor einer Weiterveräußerung verpflichtet, das Fahrzeug – mindestens – durch eine einfache Sichtprüfung, bei der Nachlackierungen festgestellt werden, auf mögliche Unfallschäden zu untersuchen. Das Unterlassen einer Sichtprüfung kann den Vorwurf der Arglist begründen, wenn nach der Veräußerung an einen Dritten ein Unfallschaden festgestellt wird.