Rechtnews Header Rechtsanwälte Herzog Rosenheim

Kaufrecht: Nacherfüllung durch "Lieferung einer mangelfreien Sache" erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache

Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch „Lieferung einer mangelfreien Sache“ erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache Der Bundesgerichtshof hat in Umsetzung eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Auslegung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufes und der…