StrafRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

„Drecksfotze“, „Schlampe“, „Dreckssau“… keine strafbare Beleidigung?

Sind öffentliche Äußerungen wie „Stück Scheisse“, „altes …s Drecksschwein“, „Geisteskrank“, „kranke Frau“, „Schlampe“, „Gehirn Amputiert“, „Drecks Fotze“, „Sondermüll“, „Alte perverse Dreckssau“ wirklich keine Beleidigungen? Wir hatten schon damals in unserem Blog über eine Entscheidung zu der Äußerung „Leck mich am Arsch!“ berichtet. Für Diskussionen und Aufsehen erregte nun wieder kürzlich ein Beschluss des Landgerichts Berlin in einem…

Strafrecht Rechtsanwalt Rosenheim

„Obergauleiter der SA-Horden“ und „Kinder von Adolf Hitler“ muss keine Beleidigung sein

Bezeichnung als „Obergauleiter der SA-Horden“ und „Kinder von Adolf Hitler“ muss als „Gegenschlag“ auf einen verbalen Angriff keine Beleidigung sein Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Entscheidung vom 08.02.2017 über eine Verfassungsbeschwerde erneut den Stellenwert der Meinungsfreiheit in Zusammenhang mit einer „Schmähkritik“. Die falsche Einordnung einer Äußerung als „Schmähkritik“ verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit Wegen…

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Pressefreiheit kann Persönlichkeitsrecht überwiegen: Bericht über ein eingeleitetes Strafverfahren gegen Gazprom-Führungskraft rechtmässig!

Bericht über ein eingeleitetes Strafverfahren gegen Gazprom-Führungskraft rechtmässig! Meldung im „Online-Archiv“ über Ermittlungsverfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung gegen Gazprom-Manager zulässig Der Kläger ist „Direktor Finanzen und Controlling“ der Gazprom Germania GmbH. Von Ende 1985 bis Ende 1989 war er aufgrund einer eigenhändig verfassten Verpflichtungserklärung als „Offizier im besonderen Einsatz“ für das Ministerium für Staatssicherheit der…