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Erbe muss bei Forderungen aus dem Mietverhältnis nicht persönlich haften

Erbe muss bei Forderungen aus dem Mietverhältnis nicht persönlich haften BGH entscheidet zur beschränkten Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Er erlangt alle Recht. Haftet aber prinzipiell auch für alle Verpflichtungen, also für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Der Bundesgerichtshof hat sich am 23.01.2013 in einer aktuellen Entscheidung…