VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Mietwagenunternehmen dürfen nicht allgemein Schadensersatzansprüche für Unfallgeschädigte geltend machen

Generelle Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen unzulässig BGH: Mietwagenunternehmen dürfen nicht allgemein Schadensersatzansprüche für Unfallgeschädigte geltend machen   Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 31.01.2012 klargestellt, dass die Einziehung von Schadensersatzforderungen durch ein Mietwagenunternehmen nicht allgemein zulässig ist. Ein Unternehmen darf nur dann, wenn die Haftung dem Grunde nach bzw. die Haftungsquote unstreitig ist diejenigen Schäden…