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Abschiebungsschutz für unbegleitete minderjährige Asylbewerber? Vollstreckungshindernis Abschiebung § 58 Ia AufenthG

BVerwG 10 C 13.12 – Urteil vom 13. Juni 2013 Unbegleiteten minderjährigen Ausländern, denen weder Asyl noch Flüchtlingsschutz zusteht, vermittelt § 58 Abs. 1a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)* Schutz vor Abschiebung wie ein Abschiebestopp-Erlass. Hierdurch sind diese Ausländer gegenüber extremen allgemeinen Gefahren in ihrem Heimatland hinreichend geschützt, so dass keine Notwendigkeit besteht, daneben Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG…