Bei Überbuchung Minderung und „Schadensersatz“ wegen nutzloser Urlaubszeit

Wer wegen einer Überbuchung des Reiseveranstalters in einem anderen Hotel als gebucht untergebracht werden muss, kann Minderung des Reisepreises bei Hotelüberbuchung und eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen. Sachverhalt: Die Kläger begehren von dem beklagten Reiseveranstalter Minderung des Reisepreises nach § 651d Abs. 1 BGB sowie eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nach…