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Verwaltungsrecht & Mobilfunk: Eine gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen ist grundsätzlich zulässig

Gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen grundsätzlich zulässig _______________________________________________________ Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass eine Veränderungssperre einem noch nicht fertig gestellten Vorhaben auch entgegengehalten werden kann, obwohl dieses nach dem Bauordnungsrecht des Landes verfahrensfrei gestellt ist. Es hat deswegen die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgewiesen. Streitgegenstand ist eine Baueinstellungsverfügung, die…