MietRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

WEG-Recht: Keine Nutzung Ärztehaus zu Wohnzwecken

Nutzung einer Teileigentumseinheit im „Ärztehaus“ zu Wohnzwecken unzulässig Der Bundesgerichtshof hat am 23.03.2018 über einen Rechtsstreit entschieden, in dem mehrere Teileigentümer von dem Eigentümer einer früher als Arztpraxis genutzten Teileigentumseinheit verlangt haben, dass er es unterlässt, die Einheit zu Wohnzwecken zu nutzen. Sachverhalt: Die Parteien sind Mitglieder einer Teileigentümergemeinschaft. Nach der Teilungserklärung von 1989/1990 dient…