VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Wer auf Privatgrundstück parkt muss Abschleppkosten zahlen!

Wer auf fremden Grundstück parkt, darf abgeschleppt werden Wer seinen Pkw auf einem fremden Grundstück unberechtigt abstellt, begeht verbotene Eigenmacht und eine rechtswidrige Eigentums- und Bestzstörung. Der Eigentümer darf sich wehren und den Wagen abschleppen lassen. Hierbei handelt es sich um ein „Selbshilferecht“ das nach § 859 III BGB zum Abschleppen eines fremden Pkw berechtigt. Abschleppkosten…