Vorrang § 64 StGB vor § 35 BtMG: Entscheidung über Unterbringung in Entziehungsanstalt darf nicht mit Blick auf eine Zustimmung zu § 35 BtMG unterbleiben (BGH)
Vorrang § 64 StGB vor § 35 BtMG: Entscheidung über Unterbringung in Entziehungsanstalt darf nicht mit Blick auf eine Zustimmung zu § 35 BtMG unterbleiben (BGH)