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Nur ganz ausnahmsweise Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen

Nur ganz ausnahmsweise Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind. Das hat der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Die Klägerin, Atari Europe, vertreibt das erfolgreiche Computerspiel „Alone in the dark“. Die…