Unfallregulierung: Sofortige Fälligkeit der Reparaturkosten zum Unfallzeitpunkt
Zwar keine BGH-Entscheidung, aber doch klare Worte des AG Mannheim: Die Reparaturkosten eines unfallgeschädigten Pkw werden im Zeitpunkt der Rechtsgutverletzung fällig. Eine sich daran anschließende sechsmonatige Weiterbenutzung des Fahrzeugs hat darauf keinen Einfluss, sie ist lediglich ein Indiz zugunsten des Geschädigten beim Nachweis seines Integritätsinteresses. Während des Zeitraums der Weiterbenutzung besteht zugunsten des Schädigers beziehungsweise…