Unfall-Quotenvorrecht bei Vollkaskoschäden: auch bei Mitverschulden voller Schadenersatz
Quotenvorrecht bei Vollkaskoschäden Auch bei einem Mitverschulden kann ein Unfallschaden voll ersetzt werden. Bei einem Verkehrsunfall mit Mitverschuldensanteilen mehrerer Unfallbeteiligter hat ein Beteiligter, dessen Pkw vollkaskoversichert ist, Ansprüche sowohl gegen die eigene Kasko-, als auch gegen den anderen Unfallbeteiligten und die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Ansprüche gegen die eigene Kaskoversicherung richten sich grundsätzlich nach den vertraglich…