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Kein Wellness für Rechtsradikale: Bundesgerichtshof stärkt das Hausrecht von Hotelbetreibern

Kein Wellness für Rechtsradikale: Bundesgerichtshof stärkt das Hausrecht von Hotelbetreibern Der u.a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmen ihr Hausrecht grundsätzlich frei ausüben können und dass die Erteilung eines Hausverbots als Ausdruck der Privatautonomie in der Regel auch nicht gerechtfertigt werden muss. Etwas anderes…