Recht des gewerblichen Rechtschutzes Rechtsanwalt Rosenheim

Mietwagen-App „UBER Black“ unzulässig

Mietwagen-App „UBER Black“ unzulässig Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13.12.2018 entschieden, dass die Vermittlung von Mietwagen über die App „UBER Black“ unzulässig ist. Sachverhalt: Der Kläger ist Taxiunternehmer in Berlin. Die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden, bot die Applikation „UBER Black“ für Smartphones an,…