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Keine Zuständigkeit der Bundespolizei auf Bahnhofsvorplatz

BVerwG 6 C 4.13 – Urteil vom 28. Mai 2014 Die Bundespolizei ist nur unter engen Voraussetzungen zum Einschreiten auf Bahnhofsvorplätzen befugt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28.05.2014 entschieden. Gegenstand des Rechtsstreits war die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier. Eine Streife der Bundespolizei hatte dort im Jahr 2011 als Bahnpolizei…

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Sachliche Zuständigkeit Bundespolizei-quo vadis?

Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier zulässig Urteil Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2013, Aktenzeichen: 7 A 10816/12.OVG Die Bundespolizei durfte die Identität einer Person auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier wegen des Verdachts des Drogenhandels feststellen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Im Juni 2011 hielt sich der Kläger, ein Rentner,…