Angemessene Sachverständigenkosten sind regelmäßig als Teil des Schadens bei einem fremdverschuldeten Unfall erstattungsfähig. Sind die Sachverständigenkosten allerdings noch nicht bezahlt, wird nur ein Klageantrag auf Freistellung begründet sein. Der BGH sind bei einer endgültigen Erfüllungsverweigerung auch bei noch nicht bezahlten Verbindlichketen einen Zahlungsansprüch gegeben: Dabei hat der BGH schon in seiner Entscheidung, abgedruckt in NJW 2004, 1868 […]
