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Motorradunfall: voller Schadenersatz für beschädigte Motorradschutzkleidung

OLG München: Schadenersatz für beschädigte Motorradschutzkleidung ohne Abzug Die Entscheidung des OLG München ist sehr positiv für Motorradfahrer: Schadenersatz für beschädigte Motorradschutzkleidung (einschließlich Helm) ist danach dem Geschädigten ohne Abzug „neu für alt“ zu leisten, da die Schutzkleidung ausschließlich der Sicherheit dient. Sachverhalt Kläger war ein Motorradfahrer. „Vor ihm fuhr der Beklagten-Pkw. Am Pkw waren keine…