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Richtungsweisende Entscheidung des BGH zur Haftung für fehlerhaften Prospekt

Richtungsweisende Entscheidung des BGH zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF Der u.a. für die spezialgesetzliche Prospekthaftung zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom heutigen Tage grundlegend zu den Voraussetzungen einer Haftung nach der seit dem 1. Januar 1991 in § 13 VerkProspG* und seit dem 1. Juni 2012 inhaltsgleich…

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Vermögensvermittlung haftet für strafbares Verhalten Ihrer Handelsvertreter

Bundesgerichtshof entscheidet über die zivilrechtliche Haftung einer Vertriebsorganisation für ein strafbares Verhalten ihres Handelsvertreters Der unter anderem für das Geschäftsbesorgungs- und Auftragsrecht zuständige III. Zivilsenat hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Vertriebsorganisation, die Anlagen vermittelt, für ein strafbares Verhalten des von ihr eingesetzten Handelsvertreters einzustehen hat. Im Streitfall ging es um Folgendes:…

VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Achtung beim Unfall mit Sachverständigengutachten – Grundsatzentscheidung zu Sachverständenkosten beim Unfall

Vorsicht beim Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Sachverständigenkosten: Quotelung von Sachverständigenkosten bei Mithaftung Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, hat der Schädiger, soweit zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs eine Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs durch einen Sachverständigen erforderlich und zweckmäßig ist, grundsätzlich auch die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Grundsatzentscheidung zu Sachverständenkosten beim Unfall Aber Vorsicht: Trifft…

VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Schadensersatz unter besonderen Voraussetzungen für psychische Beeinträchtigungen durch Tod naher Angehöriger

OLG Karlsruhe bestätigt ständige Rechtsprechung: Schadensersatz für psychische Beeinträchtigungen durch Tod naher Angehöriger Eine Ersatzpflicht für psychisch vermittelte Beeinträchtigungen (z.B. beim Unfalltod naher Angehöriger) besteht nur dann, wenn es zu gewichtigen und psychopathologisch greifbaren Beeinträchtigungen bzw. Ausfällen von einiger Dauer kommt. Diese müssen nach Art und Schwere über das hinausgehen, was nahe Angehörige in derartigen…