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Schwarzarbeit lohnt sich nicht

Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen das Verbot der Schwarzarbeit (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)) verstoßen. Sachverhalt: Der Kläger begehrt vom Beklagten Rückerstattung geleisteten Werklohns in Höhe von 15.019,57…

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Wer „schwarzarbeiten“ lässt, muss sich auch „schwarz ärgern“

Wer „schwarzarbeiten“ lässt, muss sich auch schwarz ärgern: Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit! BGH bestätigt seine Rechtsprechung. Wer sich bewußt abseits der Rechtsordnung bewegt, darf auch nicht auf Recht hoffen! Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 01.08.2013 nochmal die Frage entschieden, ob Mängelansprüche eines Bestellers bestehen können, wenn…