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eBay-Kunden aufgepasst: eBay-Auktion auch dann wirksam, wenn der Wert der Sache den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigt!

Sieg für eBay-Käufer: Bundesgerichtshof entscheidet zur Wirksamkeit einer Internetauktion eines „Vertu-Handys“ mit Startpreis 1 € Bei einer Online-Auktion wie z.B. über eBay liegt nicht automatisch ein sittenwidriges und damit unwirksames Geschäft vor, weil die angebotene Ware zu einem deutlich niedrigern Preis angeboten wurde, als der tatsächliche Wert beträgt. Auch dann, wenn der Wert der Kaufsache…