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Keine geburtsjahrbezogene Beschränkung des Bewerberfeldes für Berufssoldatenstellen im Militärmusikdienst

BVerwG 2 C 11.11 – Urteil vom 13. Dezember 2012 Die Bundeswehr darf die Bewerbung für die Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das eines Berufssoldaten im Militärmusikdienst nicht von der Zugehörigkeit zu bestimmten Geburtsjahrgängen abhängig machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 13.12.2012 entschieden. Die Klägerin, eine Zeitsoldatin im Marinemusikkorps, beantragte 2009 im…