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Keine Zuständigkeit der Bundespolizei auf Bahnhofsvorplatz

BVerwG 6 C 4.13 – Urteil vom 28. Mai 2014 Die Bundespolizei ist nur unter engen Voraussetzungen zum Einschreiten auf Bahnhofsvorplätzen befugt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28.05.2014 entschieden. Gegenstand des Rechtsstreits war die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier. Eine Streife der Bundespolizei hatte dort im Jahr 2011 als Bahnpolizei…