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Genehmigungsfreies gelbes Blinklicht für Jedermann ?

Genehmigungsfreies gelbes Blinklicht nur für die öffentlich-rechtliche Müllabfuhr Urteil BVerwG v.30. Mai 2013- Az.: BVerwG 3 C 9.12 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 30.05.2013 entschieden, dass „der Müllabfuhr dienende Fahrzeuge“ im Sinne von § 52 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur die Fahrzeuge der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der von ihnen beauftragten Dritten sind. Nur solche, nicht aber für gewerbliche…