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Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug

Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug Die Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen berück- sichtigen, dass Arbeitnehmer eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen können. Das verstößt nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehand- lungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) und das Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union. Nach einem bei der Beklagten bestehenden Sozialplan berechnet sich die Abfindung…