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Erdrosselnde Wirkung einer Kampfhundesteuer

BVerwG 9 C 8.13 – Urteil vom 15. Oktober 2014 Kampfhundesteuer von 2000 € pro Jahr „erdrosselnd“ Eine kommunale Kampfhundesteuer in Höhe von 2000 € pro Jahr  ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 15.10.2014 entschieden. Die Gemeinde Bad Kohlgrub erhebt für einen „normalen“ Hund eine Hundesteuer…