Tätowierung als Einstellungshindernis in den Polizeivollzugsdienst ?

Allein die Größe einer Tätowierung ist kein Einstellungshindernis für die Polizei in Nordrhein-Westfalen VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2017 Az.: 2 L 3279/17 Das Land Nordrhein-Westfalen darf einen Bewerber für den Polizeidienst nicht allein deswegen ablehnen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms eine großflächige Tätowierung hat. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf…

VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Tätowierung kann einer Einstellung bei der Bundespolizei entgegenstehen- zeitgemäß ?

Die für Beamtenrecht zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 27.05.2014 entschieden, dass eine Bewerberin für den Dienst bei der Bundespolizei unter Hinweis auf eine großflächige Tätowierung ihres Unterarms abgelehnt werden darf. Beschluss des VG Darmstadt Az.:1 L 528/14.DA Eine junge Darmstädterin hatte sich um die Zulassung zur Ausbildung…