MietRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Bundesgerichtshof stärkt Rechte tierlieber Mieter: Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist unzulässig

Bundesgerichtshof stärkt Rechte tierlieber Mieter: Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist unzulässig Der Bundesgerichtshof hat sich am 20.03.2013 in einer grundlegenden Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag wirksam ist, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt. Hiernach ist eine Allgemeine…