Zivilrecht Rechtsanwalt Rosenheim

Koptuchverbot für Amtsträger in Bayern ist verfassungsgemäß

Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie dürfen in in Verhandlungen sowie bei Amtshandlungen mit Außenkontakt kein Kopftuch tragen Nach Art. 11 Abs. 2 des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes (BayRiStAG) ist Richtern und Richterinnen, Staatsanwälten und Staatsanwältinnen sowie Landesanwälten und Landesanwältinnen unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen religiös oder weltanschaulich geprägter Symbole oder Kleidungsstücke in Verhandlungen sowie bei Amtshandlungen mit…