ACE Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Herzog

Was tun bei falschen Anschuldigungen im Straßenverkehr

Was tun bei falschen Anschuldigungen im Straßenverkehr? Rosenheim (ACE 12.04.2019) – Wer sich an die Verkehrsregeln hält, muss weder Bußgeldbescheide noch Punkte in Flensburg oder den Führerscheinentzug fürchten – so die Theorie. In der Praxis kommen Falschanschuldigungen im Straßenverkehr leider aber recht häufig vor: ob durch fehlerhafte Technik, übereifrige Ordnungshüter oder Missverständnisse hinterm Steuer. Falsches…

VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Rechtsirrtümer im Straßenverkehr führen auf den Holzweg: Polizist ist auch ohne seine Mütze „im Dienst“!

Beliebte Rechtsirrtümer im Straßenverkehr führen auf den Holzweg: Ein Polizist ist auch ohne seine Mütze „im Dienst“! RechtsTipps vom ACE-Vertrauensanwalt Dr. Marc Herzog, Rosenheim Rosenheim (ACE) 26. Februar 2015 – Auf Stammtischweisheiten sollte man sich besser nicht verlassen, wenn es darum geht, was im Straßenverkehr erlaubt und was verboten ist, warnt Verkehrsrechtsexperte Dr. Marc Herzog vom…

StrafRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Fahrerflucht nach Blechschaden nimmt zu

Fahrerflucht nach Blechschaden nimmt zu Rosenheim (ACE) 11. Dezember 2014 – Immer mehr Autofahrer entfernen sich unerlaubt vom Unfallort, nachdem sie einen Sachschaden verursacht haben. Zu diesem Schluss kommt der ACE Auto Club Europa; er hatte zuvor die Angaben von Polizeibehörden mehrerer Bundesländer ausgewertet. Demnach dürfte allein die Zahl der angezeigten Fluchtdelikte pro Jahr bei deutlich…

VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Fernsehbeitrag MDR – Exakt – Die Story 29.10.2014, 20.45 Uhr

„Fuß aufs Gas und weg!“ Fernsehbeitrag MDR – Exakt – Die Story 29.10.2014, 20.45 Uhr Reportage am 29.10.14, 20.45 Uhr im MDR zum Thema Unfallflucht mit Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog, Dr. Herzog Rechtsanwälte Rosenheim Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog sehen Sie im Beitrag ab Minute 18:32!

VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Fahrerflucht kann teuer zu stehen kommen

Fahrerflucht kann teuer zu stehen kommen Rosenheim (ACE) 17. Januar 2011 – Fahrerflucht oder Unfallflucht ist eine Verkehrsstraftat. Sie ist in § 142 des Straßengesetzbuches (StGB) aufgeführt. Das Delikt heißt dort „unerlaubtes Entfernen vom Unfall“. ACE-Verkehrsrechtsexperte Dr. jur. Marc Herzog erläutert den Sachverhalt: „Vom Gesetzt verlangt wird, dass der Schädiger sofort an der Unfallstelle stehen bleiben…