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Recht zur Lüge bei Bewerbung: Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren ist unzulässig – der Bewerber darf hier bei einer Antwort lügen

Recht zur Lüge bei Bewerbung: Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren ist unzulässig – der Bewerber darf hier bei einer Antwort lügen Der Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Eine solche unspezifizierte Frage verstößt gegen Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Stellt der Arbeitgeber die Frage…